BILDSCHIRMARBEITSPLATZBRILLEN

…sind auf den Bildschirmarbeitsplatz optimiert.
Sie decken zumeist den ganzen Schreibtischbereich ab. Sowohl der PC als auch das Kleingedruckte auf Papier können scharf gesehen werden. Da weniger Entfernungsbereiche abdeckt werden müssen als bei einer Gleitsichtbrille, bleibt für den Schreibtischbereich mehr Platz in der Brille. Somit entfällt eine notwendige Eingewöhnung. Zudem kann mit einer entspannteren Kopfhaltung gearbeitet werden.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinem Angestellten an einem Bildschirmarbeitsplatz bei Bedarf eine „BAP-Brille“ zur Verfügung zu stellen. Diese kann der Arbeitgeber von der Steuer absetzen. Details stehen in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung.
Ganz unabhängig von der Verordnung sollte man sich überlegen, ob im Sinne einer optimalen Arbeitsleistung so eine Brille nicht sinnvoll wäre. Man nutzt ja auch einen vernünftigen Bürostuhl, obwohl man auch auf zwei umgedrehten Bierkisten sitzen und arbeiten könnte.